AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines

Für alle Lieferungen gelten unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen. Einkaufsbedingungen des Bestellers, die zu unseren Bedingungen in Widerspruch stehen, werden nicht anerkannt. Nebenabreden und Sonderbedingungen sowie mündliche oder telefonische Abmachungen, auch von Angestellten der Firma, erhalten erst Rechtsgültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Die Unwirksamkeit einzelner unserer Vertragsbestimmungen lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle einer eventuell unwirksamen Klausel vereinbaren die Parteien schon jetzt die Regelung, die rechtlich zulässig ist und die dem Parteiwillen, wie er sich aus der unwirksamen Klausel objektiv ergibt, am nächsten kommt. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller und uns gilt ausschließlich österreichisches Recht.


2. Angebote

2.1 Angebote werden unter Zugrundelegung der uns am Angebotstag vorliegenden Unterlagen und Informationen, sowie vorliegender Zeichnungen erstellt und haben eine Gültigkeit von 2 Monaten, sofern nichts anderes vermerkt ist. Ergeben sich nach Annahme unseres Angebotes durch den Besteller notwendige Änderungen, so hat der Besteller die Mehrkosten zu tragen.

2.2 Dem Besteller übergebene Kostenvoranschläge, Muster, Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben unser Eigentum und unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben.

2.3 Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15% ergeben, werden wir den Besteller davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und wir sind berechtigt, diese Kosten ohne weiteres in Rechnung zu stellen. Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.


3. Nationale Postbestimmungen und Export

3.1 Funkanlagen dürfen im In-und Ausland nur mit besonderer Genehmigung der nationalen Fernmeldebehörden und nur auf zugeteilten Betriebsfrequenzen betrieben werden. Die Zulassungsmodalitäten sind von Land zu Land verschieden. Der Besteller muss im Einzelfall klären ob eine PTT-Zulassung vorliegt.

3.2 Ein Weiterverkauf durch den Besteller an ausländische Abnehmer erfolgt allein auf dessen Risiko. Nimmt der Besteller derartige Auslandsgeschäfte vor, übernehmen wir keine Haftung bei Verletzungen von fernmelde-und exportrechtlichen Bestimmungen.


4. Lieferzeit

4.1 Die zugesicherte Lieferzeit beginnt mit Erhalt der letzten die Bauausführung betreffenden technischen Unterlagen. Spätere Änderungen verlängern automatisch die Lieferfrist. Die Lieferfrist ruht bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse im Sinne höherer Gewalt. Wird von uns schuldhaft ein verbindlich gewordener Liefertermin oder die Lieferfrist nicht eingehalten, hat uns der Besteller eine Nachfrist von angemessener Dauer zu setzen.

4.2 Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Besteller jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder Rücktrittsrecht zusteht.


5. Preise

Die angegebenen Preise verstehen sich ab Lager Sattledt, ausschließlich Fracht und Verpackung und ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wobei die am Bestelltag gültigen Preise verrechnet werden. Jede Erhöhung der Frachtkosten gehen zu Lasten des Bestellers.


6. Versand

6.1 Versand und Verpackung erfolgen nach bestem Ermessen und werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Als Nachweis einwandfreier Verpackung genügt die unbeanstandete Annahme durch den Spediteur, die Bahn oder die Post. Der Versand erfolgt grundsätzlich transportversichert auf Kosten und Gefahr des Bestellers.

6.2 Veranlasst der Besteller einen Versandaufschub, geht die Preis- und Leistungsgefahr ab Versandbereitschaft auf ihn über.


7. Gewährleistung

7.1 Für unsere Lieferungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (sofern keine gesonderte Garantiezusage vertraglich vereinbart). Die Gewährleistung beginnt mit der Übernahme der Ware.. Eine Erstattung der Kosten für Arbeitszeit, Transport und Fracht ist ausgeschlossen.

7.2 Ort der Gewährleistungserfüllung ist ausschließlich Sattledt/OÖ. Sollen im Auftrag des Bestellers Gewährleistungen am Ort des Betreibers erbracht werden, so werden die Reisekosten in Rechnung gestellt.

7.3 Der Besteller ist verpflichtet, die Geräte auf ihre Eignung für seine Zwecke selbst zu prüfen. Insbesondere hat der Besteller die Geräte auf Eignung hinsichtlich der jeweiligen Einsatzbedingungen, etwaiger Pflichtenhefte und Auflagen durch Unfallverhütungsvorschriften zu prüfen. Beanstandungen müssen uns sofort, spätestens jedoch nach 8 Tagen nach Übernahme der Ware oder bei verborgenen Mängeln, nach deren Entdeckung, schriftlich gemeldet werden. Wird die Beschaffenheit zu Recht beanstandet (wesentlicher Mangel) oder fehlt ihr eine zugesicherte Eigenschaft, erfolgt eine Nachbesserung nach unserer Wahl.
Der Besteller hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt vorhanden war.

7.4 Der Besteller ist nicht berechtigt, Dritte mit der Mängelbeseitigung zu beauftragen oder selbst durchzuführen. In diesem Fall erlischt die Gewährleistung sofort.

7.5 Der Gewährleistungsanspruch besteht nicht bei Auftreten von Mängeln, die auf unsachgemäße Behandlung, sowie natürlichen Verschleiß der Ware zurückzuführen sind. Eine Haftung wird weiters ausgeschlossen für Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Wartung, ungeeigneter Betriebsmittel oder sonstiger Einflüsse ohne Verschulden der Auftragnehmerin entstehen.

7.6 Unsere Gewährleistung entfällt auch, wenn an den von uns ausgelieferten Geräten Änderungen oder Instandsetzungen durch Fremdpersonen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung vorgenommen werden.


8. Schadenersatz

Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Schadenersatzforderungen verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 6 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.


9. Zahlungsbedingungen

9.1 Unsere Lieferungen sind zahlbar sofort bei Rechnungslegung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Kein Wechselakzept.

9.2 Bei Überschreitung des Zahlungstermins sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz in Rechnung zu stellen. Weiters verpflichtet sich der Besteller im Fall des Zahlungsverzuges zur Bezahlung sämtlicher Mahnspesen, Inkassospesen und Kosten der mit der Beauftragung eines Rechtsbeistandes entstehenden Honorare und Spesen.

9.3 Falls ein zur Zahlung fälliger Betrag nicht fristgemäß bezahlt wird, behalten wir uns das Recht vor, weitere Lieferungen nur gegen Vorauszahlung zu leisten.

9.4 Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.


10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

10.2 Erklären wir bei Zahlungsverzug nicht ausdrücklich den Rücktritt vom Vertrag, sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren einzuziehen, ohne damit vom Vertrag zurückzutreten. Dabei sind sämtliche Transport- und Manipulationskosten von Seiten des Bestellers zu begleichen. Im Falle der Verarbeitung, Vermengung oder Verbindung unserer Ware mit anderen Komponenten, erwerben wir Miteigentum an den hierdurch entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu dem der anderen Komponenten.

10.3 Alle Forderungen aus der Weiterveräußerung von Waren durch den Besteller hat dieser zur Besicherung an uns abzutreten und ist verpflichtet, uns über unsere Aufforderung alle zur Geltendmachung solcher Forderungen erforderlichen Daten unverzüglich bekanntzugeben, die Abtretung dem Dritten bekannt zu geben und sind wir auch berechtigt, die Einziehung selbst vorzunehmen.


11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung ist Sattledt. Gerichtsstand für beide Seiten ist das jeweils sachlich zuständige Gericht in Wels.


12. Haftungsausschluß

Allfällige Regressforderungen, die aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns gestellt werden, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.


Auch interessant